Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Dienste der expertpowerhouse GmbH. Dies umfasste die Bereitstellung von Expertengesprächen oder Beratungsaufträgen durch einen Experten/Berater (der „Experte“) für ein Kundenunternehmen (der „Kunde“) im Namen der expertpowerhouse GmbH („EPH“) mit Sitz in Düsseldorf. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu unseren Datenschutzerklärung/Datenschutzerklärung.
EPH verpflichtet sich uneingeschränkt dazu, alle Informationen über das Telefon/Projekt und mögliche Folgegespräche, die während des Gesprächs oder des Projekts generiert, generiert oder abgerufen werden, vertraulich zu behandeln. Der Experte und der Kunde müssen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der expertpowerhouse GmbH zustimmen.
Dies setzt insbesondere voraus, dass der Experte Folgendes nicht offenlegen darf:
- die Identität des Kunden (z. B. darf der Experte den Kunden nicht in seinem Lebenslauf oder auf seiner Website auflisten);
- Informationen über das Projekt;
- Informationen über tatsächliche oder potenzielle Geschäfts-, Anlage- oder Handelsentscheidungen oder Transaktionen des Kunden; oder
- alle anderen nichtöffentlichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von EPH oder dem Kunden (zusammen „eingeschränkte Informationen“).
Während der Dauer des Auftrags handelt der Experte stets in gutem Glauben und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften. Die Arbeit des Experten muss seine eigene Schöpfung sein und alle erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen behalten und darf keine Rechte Dritter verletzen;
Mit Ausnahme der angegebenen Gebühren fallen für die vollständige Übertragung der Rechte keine weiteren Gebühren oder sonstigen Vergütungen an. Der Experte gewährt EPH und dem Kunden eine unbefristete, weltweite, gebührenfreie und übertragbare Lizenz zur Nutzung aller Inhalte, die im Rahmen der Telefon/des Projekts entwickelt wurden. Darüber hinaus ist der Experte (falls zutreffend) jederzeit während des Gesprächs/Projekts oder der Nachbereitung verpflichtet, auf Anfrage von EPH oder des Kunden alle in seinem Besitz befindlichen Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, zu vernichten oder an den Kunden zurückzugeben.
Der Experte bestätigt, dass ihm die Teilnahme an der Telefon/dem Projekt oder dem Beratungsauftrag durch keinen Vertrag (z. B. Anstellungs-, Beratungs-, Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen), die Richtlinien oder Verhaltenskodizes seines aktuellen Arbeitgebers, falls er angestellt ist, oder ähnliche Richtlinien oder Verpflichtungen, die sein Verhalten in irgendeiner Weise einschränken, untersagt oder eingeschränkt ist.
Detaillierte ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Richtlinien für eine Zusammenarbeit mit expertpowerhouse
Der Experte bestätigt, dass ihm die Teilnahme an einer Ausschreibung oder einem Projektauftrag durch keinen Vertrag (z. B. Anstellungs-, Beratungs-, Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen), die Richtlinien oder Verhaltenskodizes seines aktuellen Arbeitgebers, falls er angestellt ist, oder ähnliche Richtlinien oder Verpflichtungen, die sein Verhalten in irgendeiner Weise einschränken, untersagt oder eingeschränkt ist. Soweit die Beratungsfähigkeit des Experten in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, bestätigt er außerdem, dass er alle erforderlichen Zustimmungen oder Verzichtserklärungen (z. B. die Zustimmung des Arbeitgebers des Experten, eines Unternehmens oder einer Organisation, für die er konsultiert hat, oder einer angeschlossenen akademischen oder staatlichen Organisation) eingeholt hat, um an dem Auftrag teilzunehmen. Es liegt in der Verantwortung des Experten, zu entscheiden, ob er das Engagement aufnehmen darf.
Der Experte erkennt insbesondere Folgendes an und erklärt sich damit einverstanden: (a) er ist ein unabhängiger Auftragnehmer von EPH; (b) er ist nicht befugt, im Namen von EPH zu handeln; (c) er hat aufgrund seiner Teilnahme an der Ausschreibung oder dem Projekt keinen Anspruch auf Beschäftigungsleistungen von EPH oder dem Kunden; (d) er darf den Kunden oder EPH nicht als seinen Arbeitgeber angeben; (e) er nimmt an der Ausschreibung/dem Projekt auf eigene Faust teil in eigener Funktion und nicht als Vertreter oder im Namen eines anderen Unternehmens oder einer anderen Organisation (z. B. früherer oder gegenwärtiger Arbeitgeber), sofern zwischen diesen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde Organisation und EPH
2. Teilnahme an einem Expertengespräch oder einem Projektengagement
Der Experte muss die Teilnahme an der Ausschreibung oder dem Projekt ablehnen oder beenden, wenn dies einen Interessenkonflikt darstellt oder zu einem Verstoß gegen geltendes Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder seine Verpflichtungen gegenüber früheren oder gegenwärtigen Arbeitgebern oder anderen Dritten führen würde.
Während des Mandats muss der Experte:
- erbringt die Beratungsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis, auf professionelle und fachmännische Weise und im vollen Umfang seiner Fähigkeiten, mit dem Ziel, den Kunden voll zufrieden zu stellen
- handeln Sie in gutem Glauben und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften
Kann der Experte seine Leistungen aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht erbringen, hat er den Kunden und EPH unverzüglich über solche Umstände zu informieren. Soweit keine Ausschreibung/Projektarbeit abgeschlossen wurde, hat der Experte keinen Anspruch auf Zahlung einer Beratungshonorare. Auch wenn der Kunde den Anruf/das Projekt vor dem vereinbarten Zeitpunkt ablehnt oder abbricht, hat der Experte keinen Anspruch auf Zahlung einer Beratungshonorare.
3. Bestimmung zur Bekämpfung von Umgehungen
Während der Dauer des Beratungsauftrags und bis zu 12 Monate nach dessen Beendigung darf der Experte eine Anfrage oder ein Angebot dieses Kunden unter Umgehung von EPH nicht annehmen oder eine solche Anfrage oder ein solches Angebot zum Anlass nehmen, um weitere Verhandlungen über die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden oder die Annahme einer Festanstellung mit dem Kunden oder dessen Kunden zu führen. Verstößt der Experte gegen diese Bestimmung, ist er verpflichtet, EPH eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten der üblichen Gesamtvergütung, auf die EPH für das betreffende Projekt verzichtet, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen; EPH behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Für die Dauer des Beratungsauftrags und bis zu 12 Monate nach dessen Beendigung verpflichtet sich der Experte, EPH über alle potenziellen und alle abgeschlossenen Verträge zu informieren, die direkt oder indirekt seinem Benutzerkonto oder der von EPH erhaltenen Provision zuzuschreiben sind. Dazu gehören die vertraglichen Einzelheiten potenzieller und abgeschlossener Verträge für alle neuen, wiederholten und fortgesetzten Beratungsaufträge sowie für eine Festanstellung als Mitarbeiter von Kunden von EPH oder Kunden solcher Mandanten, die an der Vermittlung des Mandats beteiligt sind.
Sollte der Experte beschließen, einen Arbeitsvertrag mit dem Kunden (oder einem seiner Kunden) abzuschließen, muss der Kunde EPH eine Gebühr für die Personalsuche zahlen, die 25% des Bruttojahresgehalts des Experten im ersten Jahr beträgt. Der Experte trägt keine Kosten, ist aber verpflichtet, EPH unverzüglich über einen solchen Arbeitsvertrag oder die Aufnahme von Verhandlungen zu informieren.
4. Copyright und für den Kunden erstellte Inhalte
Der Experte gewährt dem Kunden alle bestehenden und zukünftigen Rechte an dem geistigen Eigentum und den Materialien, die im Rahmen des Anrufs bzw. des Projekts entwickelt wurden.
5. Vertraulichkeit
Der Experte erkennt an, dass er im Laufe des Telefons/Projekts möglicherweise Zugang zu vertraulichen Informationen erhält. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet der Begriff „Vertrauliche Informationen“: alle Informationen, die EPH oder der Kunde dem Experten gegenüber (mündlich, elektronisch, schriftlich oder auf andere Weise) an den Experten weitergeben, sowie Informationen, die der Experte aufgrund anderer Verpflichtungen (z. B. früherer oder aktueller Anstellung) vertraulich behandeln muss. Der Experte verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben oder zu versuchen, sie zu nutzen oder persönlich daraus Nutzen zu ziehen. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Informationen über das Projekt (wie Projektinhalt, Ziele, Vorgehensweise), das Projektbriefing, die vom Experten zugewiesenen Aufgaben, Inhalte im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Experten, die Strategien des Kunden oder seiner Kunden, Methoden, Prozesse, Richtlinien, Analysen und Daten in Bezug auf Rekrutierung, Vergütung, Einstellung, Integration und Schulung von externen Auftragnehmern oder Mitarbeitern; die Identität des Kunden oder seiner Kunden und alle Informationen über den Kunden oder seine Kunden, es sei denn, diese Informationen werden öffentlich zugänglich (ohne Zutun des Experten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder von EPH ausdrücklich gestattet). Folgendes sollte als streng vertraulich betrachtet werden:
- die Identität des Kunden (z. B. darf der Experte den Kunden nicht in seinem Lebenslauf oder auf seiner Website auflisten);
- Informationen über das Projekt;
- Informationen über tatsächliche oder potenzielle Geschäfts-, Anlage- oder Handelsentscheidungen oder Transaktionen des Kunden; oder
- alle anderen nichtöffentlichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von EPH oder dem Kunden (zusammen „eingeschränkte Informationen“).
Der Experte darf keine vertraulichen Informationen weitergeben, zu denen gehören:
- Materielle, nicht öffentliche Informationen (MNPI), einschließlich MNPI, die sich auf Unternehmen, Sicherheitseinrichtungen, Branchen oder noch ausstehende staatliche Maßnahmen oder Gesetze beziehen;
- Proprietäre Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, urheberrechtlich geschützte Informationen, Geschäftsinformationen, die früheren oder gegenwärtigen Arbeitgebern, Unternehmen, für die er konsultiert hat, oder anderen Dritten gehören;
- Informationen, zu deren vertraulicher Behandlung er verpflichtet ist oder zu deren Geheimhaltung er sich bereit erklärt hat (z. B. vertraglich, treuhänderisch usw.);
- Informationen, die ihm mitgeteilt wurden oder zu denen ihm unter der Annahme oder Erwartung, dass er sie vertraulich behandelt, Zugang gewährt wurde; und
- Informationen, von denen der Experte annimmt, dass sie vertraulich sein können.
Darüber hinaus darf der Experte keine Informationen weitergeben, die zu einer Verletzung regulatorischer, rechtlicher, ethischer oder beruflicher Standards oder Regeln führen könnten. Er akzeptiert keine andere Vergütung als die von EPH für seine für den Kunden geleistete Arbeit, ohne zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von EPH einzuholen; und er wird seine Konsultationen mit dem Kunden nicht aufzeichnen, transkribieren oder Dritten die Teilnahme gestatten (außer mit vorheriger Zustimmung von EPH).
6. Dauer und Kündigung
Die Ausschreibung/das Projekt beginnt zu der im Vertrag von EPH festgelegten Startzeit und dem Startdatum.
Der Kunde kann das Telefon/Projekt jederzeit beenden, wenn er feststellt, dass der Experte seine Erwartungen nicht erfüllt und nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Fachkenntnisse verfügt.
Nach Abschluss des Anrufs oder des Projekts ist der Experte verpflichtet
- dem Kunden sein gesamtes relevantes Eigentum und seine vertraulichen Informationen zurückzugeben und
- alle Informationen, die sich auf den genauen Inhalt des Anrufs/ Projekts beziehen, unwiderruflich zu löschen oder zu vernichten
(ob in schriftlicher Form oder auf magnetischen oder optischen Speichermedien).
7. Bedingungen der Zahlung
EPH schuldet dem Experten eine Beratungsgebühr für die erbrachten Dienstleistungen: Diese Gebühr umfasst die Vergütung des Experten und alle Kosten, die dem Experten entstehen.
Sobald EPH die Vergütung vom Kunden erhalten hat, überweist es dem Experten die Beratungshonorare der Experten gemäß den im folgenden Absatz genannten Bedingungen.
EPH zahlt den Experten erst, wenn der Kunde den entsprechenden Rechnungsbetrag bezahlt hat; die Zahlung der Vergütung oder des vereinbarten Honorars der Experten ist innerhalb von sieben Banktagen (Düsseldorf) nach Eingang der Zahlung des Kunden bei EPH fällig. Der Experte ist dafür verantwortlich, EPH die Zahlungsdaten seiner Organisation zur Verfügung zu stellen. Wenn er angestellt ist, muss er die Richtlinien seines Arbeitgebers befolgen, die sich auf die Bezahlung durch EPH beziehen können.
Für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsaufforderung oder die Qualität der Arbeit des Experten an einem Anruf/Projekt bestreitet, kann EPH die Zahlung zurückhalten, bis die Streitigkeit beigelegt ist. Der Experte erklärt sich damit einverstanden, dass EPH im Falle einer solchen Zahlungsstreitigkeit die alleinige und letzte Befugnis hat, diese Streitigkeit nach billigem Ermessen von EPH beizulegen, und er erklärt sich damit einverstanden, daran gebunden zu sein. Der Experte ist sich ferner bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Anspruch auf Zahlung für den Anruf/das Projekt hat, sofern EPH vernünftigerweise feststellt, dass er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Angabe falscher Informationen in seinem Expertenprofil oder die Empfehlung von Dritten, was gegen geltendes Recht verstößt, und soweit er bereits Zahlungen für das Projekt erhalten hat, das solche Verstöße beinhaltet, hat EPH das Recht, diese Zahlungen vollständig zurückzufordern.
8. Bedingungen der Zusammenarbeit
Diese Vereinbarung beginnt mit der Registrierung des Experten auf der expertpowerhouse-Plattform.
Diese Vereinbarung bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft und kann von jeder Partei zum Ende eines Monats mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Verurteilung wegen einer Straftat gilt unter anderem als wichtiger Grund.
Eine Kündigung des Rahmenvertrags hat keinen Einfluss auf Einzelverträge, die auf seiner Grundlage geschlossen wurden, sofern die darin angegebene Laufzeit einer Einzelvereinbarung von der dieser Rahmenvereinbarung abweicht.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Soweit zulässig, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, Düsseldorf, Deutschland.
10. Vertragsänderungen und Nebenabreden
Diese Bedingungen und ihre Anlagen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Entwürfe, Verträge, Vereinbarungen und Vereinbarungen zwischen ihnen.
EPH behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Durch die weitere Nutzung des von EPH bereitgestellten Dienstes stimmt der Experte solchen Änderungen zu. Soweit es sich bei einer Änderung um eine wesentliche Änderung mit erheblichen Auswirkungen handelt, muss EPH die Änderung angemessen im Voraus ankündigen.
11. Klausel zur Abtrennbarkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen für rechtsunwirksam befunden werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
Diese deutsche Version der Nutzungsbedingungen wurde maschinell übersetzt und dient nur zu Informationszwecken. Im Falle von Diskrepanzen oder Unklarheiten hat die englische Originalfassung stets Vorrang und ist rechtlich bindend.