Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Dienste der expertpowerhouse GmbH. Dazu gehört die Beauftragung eines Experten oder Beraters (der "Experte") für ein Kundenunternehmen (der "Kunde") im Auftrag der expertpowerhouse GmbH ("EPH") mit Sitz in Düsseldorf. Diese Bedingungen sind zusätzlich zu unseren Datenschutzbestimmungen/Datenschutzerklärung zu sehen.
EPH verpflichtet sich uneingeschränkt zur Vertraulichkeit aller Informationen über die während der Telefonkonferenz/Projektlaufzeit und möglicher Folgegespräche gewonnenen Informationen. Der Experte und der Auftraggeber sind verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der expertpowerhouse GmbH zu akzeptieren.
Dies erfordert insbesondere, dass der Experte keine Angaben machen darf, bzgl.:
- der Identität des Kunden (z.B. darf der Experte den Kunden nicht in seinem Lebenslauf oder seiner Website aufführen);
- Informationen über das Projekt;
- Informationen über tatsächliche oder potenzielle Geschäfts-, Anlage- oder Handelsentscheidungen oder Transaktionen des Kunden; oder
- alle anderen nicht öffentlichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von EPH oder dem Kunden (zusammen "Eingeschränkte Informationen").
Während des Auftrags hat der Experte/Berater in bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu handeln. Die Arbeit des Experten muss seine eigene sein und muss alle erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen beinhalten. Sie darf keine Rechte Dritter verletzen.
Mit Ausnahme der vorab zu vereinbarenden Gebühren sind für die vollständige Übertragung der Rechte keine weiteren Gebühren oder sonstigen Entschädigungen des Kunden an den Experten zu zahlen. Der Experte räumt EPH und dem Kunden eine unbefristete, weltweite, gebührenfreie und übertragbare Lizenz zur Nutzung aller im Rahmen des Call/Projekts entwickelten Inhalte ein. Darüber hinaus ist der Experte (falls zutreffend) verpflichtet, jederzeit während des Anrufs/Projekts oder der Nachbereitung auf Verlangen von EPH oder des Kunden alle in seinem Besitz befindlichen Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, zu vernichten oder an den Kunden zurückzugeben.
Der Experte bestätigt, dass es ihm in keiner Weise durch einen Vertrag (z.B. Arbeits-, Beratungs-, Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen) untersagt ist, an der Telefonkonferenz/Projekt oder dem Beratungsauftrag teilzunehmen. Er bestätigt, dass er die Richtlinien oder Verhaltenskodexe seines derzeitigen Arbeitgebers (falls er beschäftigt ist) oder ähnliche Richtlinien oder Verpflichtungen die er hat, jederzeit einhält.
Detaillierte ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Richtlinien für eine Zusammenarbeit mit expertpowerhouse
Der Experte bestätigt, dass es ihm in keiner Weise durch einen Vertrag (z.B. Arbeits-, Beratungs-, Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen) untersagt ist, an einer Telefonkonferenz oder einem Projekt teilzunehmen. Er bestätigt, dass er die Richtlinien oder Verhaltenskodexe seines derzeitigen Arbeitgebers (falls er beschäftigt ist) oder ähnliche Richtlinien oder Verpflichtungen die er hat, jederzeit einhält. Darüber hinaus bestätigt er, dass er, soweit die Beratungsfähigkeit des Experten in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, alle erforderlichen Zustimmungen (z.B. die Zustimmung des Arbeitgebers, eines Unternehmens oder einer Organisation, für die er gearbeitet hat oder einer verbundenen akademischen oder staatlichen Organisation) eingeholt hat, um den Auftrag zu bearbeiten. Es liegt in der Verantwortung des Experten, festzustellen, ob es ihm gestattet ist, das Projekt durchzuführen.
Der Experte erkennt insbesondere an und erklärt sich mit den folgenden Punkten einverstanden: (a) er ist ein unabhängiger Auftragnehmer von EPH; (b) er hat keine Befugnis, im Namen von EPH zu handeln; (c) er hat keinen Anspruch auf EPH- oder Kunden-Anstellungs-Benefits aufgrund seiner Teilnahme an dem Call/Projekt; (d) er darf den Kunden oder EPH nicht als seinen Arbeitgeber identifizieren; (e) er nimmt an dem Call/Projekt in seiner Eigenschaft als Individuum teil und nicht als Vertreter oder im Namen eines anderen Unternehmens oder einer anderen Organisation (wie zum Beispiel ehemalige oder gegenwärtige Arbeitgeber), sofern zwischen dieser Organisation und EPH nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Teilnahme an einem Expertengespräch oder einem Projekteinsatz
Der Experte muss die Teilnahme an dem Call/Projekt ablehnen oder einstellen, wenn sie einen Interessenkonflikt darstellt oder zu einem Verstoß gegen geltendes Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder seine Verpflichtungen gegenüber früheren oder gegenwärtigen Arbeitgebern oder anderen Dritten führen würde.
Während des Auftrags wird der Experte:
- die Beratungsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Kompetenz, fachgerecht und im vollen Umfang seiner Fähigkeiten mit dem Ziel der vollen Zufriedenheit des Kunden durchzuführen.
- in gutem Glauben und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln.
Kann der Sachverständige seine Leistungen infolge von Krankheit oder Verletzung nicht erbringen, hat er den Auftraggeber und EPH unverzüglich über diese Umstände zu informieren. Soweit die Projektarbeit nicht abgeschlossen ist, hat der Experte keinen Anspruch auf Zahlung eines Beratungshonorars. Lehnt der Auftraggeber den Call oder das Projekt vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder stoppt er ihn währenddessen, hat der Experte keinen Anspruch auf Zahlung einer Beratungsgebühr.
3. Umgehungsverbot
Für die Dauer des Beratungsauftrags und bis zu 12 Monate („Schutzphase“) nach dessen Beendigung darf der Experte eine Anfrage oder ein Angebot dieses Kunden unter Umgehung von EPH nicht annehmen. Verstößt der Experte gegen diese Bestimmung, ist er verpflichtet, EPH eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten der von EPH für das betreffende Projekt entfallenden üblichen Gesamtgebühr zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen; EPH behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Der Experte verpflichtet sich, EPH für die Dauer des Beratungsauftrags und bis zu 12 Monate nach dessen Beendigung über alle zukünftigen und alle abgeschlossenen Verträge zu informieren, die direkt oder indirekt auf sein Engagement bei diesem Kunden zurückzuführen sind. Dazu gehören die vertraglichen Details von zukünftigen und abgeschlossenen Verträgen für alle neuen, wiederholten und fortlaufenden Beratungsaufträge sowie für die Festanstellung als Mitarbeiter von EPH-Kunden oder Kunden solcher Kunden, die an der Vermittlung des Auftrags beteiligt sind.
Entscheidet sich der Experte für den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Kunden (oder einem seiner Kunden), ist der Kunde verpflichtet, eine Headhunting-Gebühr an EPH zu zahlen, die 25% des Bruttojahresgehaltes des Experten im ersten Jahr beträgt. Der Experte trägt keine Kosten, ist aber verpflichtet, EPH unverzüglich über einen solchen Arbeitsvertrag zu informieren oder Verhandlungen aufzunehmen.
4. Urheberrecht für Inhalte die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden
Der Experte räumt dem Auftraggeber alle bestehenden und zukünftigen Rechte an dem geistigen Eigentum und den im Rahmen der Projektarbeit entwickelten Materialien ein.
5. Vertraulichkeit
Der Experte nimmt zur Kenntnis, dass er im Laufe des Calls/Projekts Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten könnte. Für die Zwecke dieser Vereinbarung beinhaltet der Begriff "Vertrauliche Informationen" alle Informationen, die dem Experten von EPH oder dem Auftraggeber (ob mündlich, elektronisch, schriftlich oder anderweitig) an den Experten weitergegeben werden, sowie Informationen, die der Experte aufgrund anderer Verpflichtungen (z.B. vergangene oder gegenwärtige Beschäftigung) vertraulich behandeln muss. Der Experte verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben oder zu verwenden oder zu versuchen, sie persönlich zu nutzen. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Informationen über das Projekt (wie Projektinhalt, Ziele, Vorgehensweise), das Projektbriefing, die Aufgaben des Experten, Inhalte im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Experten, die Strategien des Kunden oder seiner Kunden, Methoden, Prozesse, Richtlinien, Analysen und Daten im Zusammenhang mit der Einstellung, Vergütung, Beauftragung, Einstellung, Integration und Schulung externer Auftragnehmer oder Mitarbeiter; die Identität des Kunden oder seiner Kunden und alle Informationen über den Kunden oder seine Kunden, es sei denn, diese Informationen werden öffentlich zugänglich (durch kein Handeln des Experten, außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang oder wenn von EPH ausdrücklich gestattet). Die folgenden Punkte sind streng vertraulich zu behandeln:
- die Identität des Kunden (z.B. darf der Experte den Kunden nicht in seinem Lebenslauf oder seiner Website aufführen);
- Informationen über das Projekt;
- Informationen über tatsächliche oder potenzielle Geschäfts-, Anlage- oder Handlungsentscheidungen oder Transaktionen des Kunden; oder
- alle anderen nicht öffentlichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von EPH oder dem Kunden (zusammen "Eingeschränkte Informationen").
Der Experte darf keine vertraulichen Informationen preisgeben, einschließlich:
- Materielle, nicht öffentliche Informationen (MNPI), einschließlich MNPI in Bezug auf Unternehmen, Sicherheit, Industrie oder anhängige staatliche Maßnahmen oder Gesetze;
- Geschützte Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, urheberrechtlich geschützte Informationen, Geschäftsinformationen, die früheren oder gegenwärtigen Arbeitgebern, Unternehmen, für die er sich eingesetzt hat, oder anderen Dritten gehören;
- Informationen, zu deren Geheimhaltung er verpflichtet ist oder sich verpflichtet hat (z.B. durch Vertrag, Treuhandpflicht, etc.);
- Informationen, die ihm mitgeteilt wurden oder zu denen ihm der Zugang gestattet wurde, unter der Annahme oder Erwartung, dass er sie vertraulich behandelt; und
- Informationen, die nach Ansicht des Experten vertraulich sein können.
Darüber hinaus darf der Experte keine Informationen offenlegen, die zu einer Verletzung von regulatorischen, rechtlichen, ethischen oder professionellen Standards oder Regeln führen könnten. Er wird ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von EPH keine andere Entschädigung als die von EPH für seine für den Kunden geleistete Arbeit akzeptieren; und er wird keine Aufzeichnungen oder Transkriptionen machen oder Dritten gestatten, an seinen Beratungen mit dem Kunden teilzunehmen (außer mit vorheriger Zustimmung von EPH).
6. Dauer und Beendigung
Der Call/das Projekt beginnt zu dem im Vertrag von EPH festgelegten Anfangszeitpunkt und -datum.
Der Auftraggeber kann das Gespräch/Projekt jederzeit beenden, wenn er feststellt, dass der Experte seinen Erwartungen nicht entspricht und nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.
Nach Abschluss des Gesprächs oder des Projekts ist der Experte verpflichtet:
- dem Kunden alle relevanten Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen zurückzugeben und
- alle Informationen, die sich auf den genauen Inhalt des Anrufs/Projekts beziehen, unwiderruflich zu löschen oder zu vernichten (ob schriftlich oder auf magnetischen oder optischen Speichermedien).
7. Zahlungsbedingungen
EPH schuldet dem Experten ein vorab definiertes Beratungshonorar für die erbrachten Leistungen: Dieses Honorar umfasst die Vergütung des Experten und alle dem Experten entstandenen Kosten.
Sobald EPH die Vergütung vom Auftraggeber erhalten hat, überweist sie dem Experten die Beratungsgebühr gemäß der im folgenden Absatz genannten Bedingungen.
EPH zahlt den Experten erst, wenn der entsprechende Rechnungsbetrag vom Auftraggeber bezahlt wurde; die Zahlung der Expertenvergütung oder des vereinbarten Honorars ist innerhalb von sieben Bankarbeitstagen (Düsseldorf) nach Erhalt der Zahlung des Auftraggebers durch EPH fällig. Der Experte ist dafür verantwortlich, dass er oder seine Organisation die Zahlungsdaten an EPH übermittelt. Wenn er erwerbstätig ist, muss er die Richtlinien seines Arbeitgebers befolgen, die sich auf die Zahlung durch EPH beziehen können.
Für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsaufforderung oder die Qualität der Arbeit des Experten an einem Anruf/Projekt bestreitet, kann EPH die Zahlung zurückhalten, bis dieser Streit beigelegt ist. Der Experte erklärt sich damit einverstanden, dass EPH im Falle eines solchen Zahlungsstreitfalls die alleinige und endgültige Befugnis hat, diesen Streit nach Ermessen von EPH beizulegen, und er stimmt zu, daran gebunden zu sein. Der Experte versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass er kein Recht auf Zahlung für den Anruf/Projekt hat, soweit EPH vernünftigerweise feststellt, dass er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Angabe falscher Informationen in seinem Expertenprofil oder die rechtswidrige Vermittlung von Dritten. Soweit er bereits eine Zahlung für das Projekt erhalten hat, die solche Verstöße beinhaltet, hat EPH das Recht, diese Zahlungen in voller Höhe einzuziehen oder zurückzufordern.
8. Bedingungen für die Zusammenarbeit
Die Registrierung des Experten auf der Expertenplattform bleibt auf unbestimmte Zeit gültig und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Verurteilung wegen einer Straftat wird unter anderem als triftiger Grund angesehen.
Eine Beendigung eines Rahmenvertrages berührt keine auf seiner Grundlage geschlossenen Einzelverträge, wenn die Laufzeit eines Einzelvertrages, wie darin angegeben, von der Laufzeit des Rahmenvertrages abweicht.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Soweit zulässig, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Düsseldorf, Deutschland.
10. Vertragsänderungen und Nebenabreden
Diese Bedingungen und ihre Anhänge bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren Entwürfe, Verträge, Vereinbarungen und Vereinbarungen zwischen ihnen.
EPH behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Durch die weitere Nutzung des von EPH angebotenen Dienstes erklärt sich der Experte mit diesen Änderungen einverstanden. Soweit es sich bei einer Änderung um eine wesentliche Änderung mit wesentlichen Auswirkungen handelt, muss EPH die Änderung rechtzeitig bekannt geben.
11. Salvatorische Klausel
Sollte sich eine der vorstehenden Bestimmungen als rechtlich unwirksam erweisen, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.